Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
der Grote Industrie- und Landtechnik GmbH (Stand: November 2025)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Grote Industrie- und Landtechnik GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§14 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung zustande.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.4 Angebotsgültigkeit: wenn nicht anders angegeben halten wir uns für 30 Tage an das Angebot gebunden. Ein Vertag kommt erst wie in Punkt 2.2 beschrieben zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
3.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
3.4 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten geht die Gefahr auf den Kunden über.
4.4 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
5.3 Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an uns ab.
6. Leistungen, Reparaturen und Fertigungen
6.1 Reparatur-, Montage- und Fertigungsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder nach vereinbartem Festpreis berechnet.
6.2 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Eigenverschulden des Kunden oder durch von uns nicht zu vertretende Umstände entstehen.
6.3 Für Fremdteile oder beigestellte Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung.
6.4 Bei Arbeiten beim Kunden vor Ort trägt dieser die Verantwortung für die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Für Mängel der gelieferten Ware oder erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
7.2 Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme. Diese Friste gilt nur beim einschichtigen Betrieb und wird für eine längere tägliche Nutzung kumuliert betrachtet und reduziert sich dementsprechend.
7.3 Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z. B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Folgeschäden), ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7.4 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
7.5 Eine Haftung für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Nichtbeachtung von Bedienungsanweisungen wird ausgeschlossen.
8. Rücktritt und Stornierung
8.1 Tritt der Kunde ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück, behalten wir uns vor, entstandene Kosten und entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
8.2 Bereits begonnene oder ausgeführte Arbeiten können nicht ohne unsere Zustimmung storniert werden.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzinformation.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Oldenburg (Oldb).
10.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
Grote Industrie- und Landtechnik GmbH
Kirchstraße 4-12
49632 Essen (Oldenburg), Bevern
Tel: 05434 2254
info@grote-bevern.de
Geschäftsführer: Heinrich Grote, Paul Grote
HRB 150396
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Ust. ID: DE117113765